"Ohne geht es nicht!"

Impressum / Anbieterkennzeichnung gem. § 6 TDG

Stanke GmbH
Baaker Mulde 1
44879 Bochum

Telefon: +49 234 473143
Telefax: +49 234 460223

E-Mail: o.stanke@spedition-stanke.de

Geschäftsführer: Olaf Stanke

Commerzbank Bochum
Bankleitzahl 430 400 35
Kontonummer  2604270

Handelsregister: Amtsgericht Bochum, Abt. 14 HRB 3004


Umsatzsteuer-Identifikationsnumer: DE 127065199

Versicherung gem. § 7a GüKG bei KRAVAG-LOGISTIK,
Versicherungsnummer 463/008/007295/001

Inhaltlich verantwortlich: Olaf Stanke

Layout und Programmierung: André Vöpel / Zimplit CMS-System

Wir arbeiten ausschließlich nach den Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL). Diese können u.a. auf der Website des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung e. V. (www.bgl-ev.de) eingesehen werden.

Des Weiteren sind folgende Punkte zu beachten und gelten als vereinbart:

Der Transportauftrag ist auch ohne Gegenbestätigung bindend. Die Stückzahlmäßige Übernahme ist Bestandteil des Ladeauftrages. Bei- und Umladeverbot gilt, soweit nicht anders vereinbart, als fest vereinbart. Bei Problemen und Verzögerungen sind ausschließlich wir sofort zu benachrichtigen. Kundenschutz gilt als vereinbart. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch nach Beendigung des Auftrages, keine direkten Geschäftsbeziehungen zum Kunden des Auftraggebers aufzunehmen. Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet er sich eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 an den Auftraggeber zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten darüberhinaus-gehenden Schadenersatz geltend zu machen. Bei evtl. Überladung sind wir sofort von der Ladestelle aus zu informieren. Andernfalls werden von uns keine Kosten übernommen. Kosten welche durch nicht termingerechte Übernahme bzw. Anlieferung anfallen, müssen an Sie weiterberechnet werden. Auf verkehrssichere Beladung des Fahrzeuges ist zu achten (Ware mit Spanngurten, etc. sichern). Ihr LKW muss, soweit nicht anderweitig vereinbart, einen sauberen Boden, sowie saubere und dichte Plane haben. Bei Nichteinhaltung, speziell bei schadhaften Planen kann der LKW nicht beladen werden. Die Lademittel (Euro-Paletten, Gitterboxen, Düsseldorfer-Paletten) sind SOFORT ZU TAUSCHEN, oder innerhalb 3 Wochen frachtfrei an die Ladestelle zu retournieren. Die Original Lademittel-Scheine geben Sie bitte Ihrer Frachtrechnung mit, ansonsten werden wir Ihnen diese berechnen (EUR 16,00 pro Euro-Palette, EUR 100,00 pro Gitterbox, EUR 10,00 pro Düsseldorfer-Palette). Paletten, die an den Entladestellen nicht getauscht werden, gehen zu Ihren Lasten. Gültige Güterschadenversicherung, mindestens in Höhe der gesetzl. Höchsthaftung gemäß HGB, ist durch Sie gedeckt. Evtl. Differenzen bei der Warenannahme (Annahmeverweigerungen, Beschädigungen etc.) sind SOFORT ZU MELDEN, noch bevor der LKW die Entladestelle verlässt. Alle Wartezeiten zur Be- und Entladung sind im Frachtpreis enthalten. Abrechnung kann nur mit quittiertem KVO/CMR-Frachtbrief sowie den an der Ladestelle übernommenem Lieferschein erfolgen. Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungseingang. Der Frachtpreis versteht sich inkl. Dieselölzuschlag, Maut, Terminzuschlag, etc.! Ihre Rechnung kann nur unter Angabe unserer Auftragsnummer bearbeitet werden. Die Abtretung von Frachtforderungen ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig und uns gegenüber wirksam. Gegenseitige Forderungen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, können ohne weiteres gegeneinander verrechnet und in ein wechselseitiges Kontokorrent aufgenommen werden.


Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr (GükBiLLBG) werden zwischen der Stanke GmbH (Auftraggeber) und dem jeweiligen Auftragsnehmer folgende Punkte bindend vereinbart:

1. Der Auftragnehmer versichert, über die für den Transport erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen nach Paragraph 3,6 GüKG n.F. (Erlaubnis, Eurolizens, Drittlandgenehmigung, CEMT-Genehmigung) zu verfügen.

2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausländische Fahrer aus Drittstaaten nur mit erforderlicher Arbeitsgenehmigung einzusetzen. Er verpflichtet sich ferner, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrpersonal eine amtliche Bescheinigung mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache nach Paragraph 7b Abs. 1 Satz 2 GüKG n.F. besitzt und auf jeder Fahrt mitführt.

3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber alle mitzuführenden Dokumente bei Kontrollen durch den Auftraggeber auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erteilung entsprechender genereller Weisung an sein Personal.

5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Vorlagepflicht und die weiteren vorstehenden bereits beschriebenen Pflichten in den Frachtvertrag mit ausführenden Frachtführern aufzunehmen und nur solche Frachtführer einzusetzen, die die Voraussetzung des Paragraph 7b GüKG n.F. zuverlässig erfüllt: der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften durch die ausführenden Frachtführer.

6. Evtl. Bußgelder, die aufgrund Fehlverhalten des Auftragnehmers (Punkt 1-3) entstehen, sind allein durch diesen zu tragen.

 



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