Impressum / Anbieterkennzeichnung
gem. § 6 TDG
Stanke GmbH
Baaker Mulde 1
44879 Bochum
Telefon: +49 234 473143
Telefax: +49 234 460223
E-Mail: o.stanke@spedition-stanke.de
Geschäftsführer: Olaf Stanke
Commerzbank Bochum
Bankleitzahl 430 400 35
Kontonummer 2604270
Handelsregister: Amtsgericht Bochum, Abt. 14 HRB 3004
Umsatzsteuer-Identifikationsnumer:
DE 127065199
Versicherung gem. § 7a GüKG bei
KRAVAG-LOGISTIK,
Versicherungsnummer 463/008/007295/001
Inhaltlich verantwortlich: Olaf Stanke
Layout und Programmierung: André Vöpel / Zimplit
CMS-System
Wir arbeiten ausschließlich nach den Vertragsbedingungen für den
Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL). Diese können
u.a. auf der Website des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und
Entsorgung e. V. (www.bgl-ev.de) eingesehen werden.
Des Weiteren sind folgende Punkte zu beachten und gelten als vereinbart:
Der Transportauftrag ist auch ohne Gegenbestätigung bindend. Die Stückzahlmäßige
Übernahme ist Bestandteil des Ladeauftrages. Bei- und Umladeverbot
gilt, soweit nicht anders vereinbart, als fest vereinbart. Bei Problemen und
Verzögerungen sind ausschließlich wir sofort zu benachrichtigen. Kundenschutz
gilt als vereinbart. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch nach Beendigung
des Auftrages, keine direkten Geschäftsbeziehungen zum Kunden des Auftraggebers
aufzunehmen. Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet er sich eine
Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 an den Auftraggeber zu zahlen. Dem
Auftraggeber bleibt vorbehalten darüberhinaus-gehenden
Schadenersatz geltend zu machen. Bei evtl. Überladung sind wir sofort von der
Ladestelle aus zu informieren. Andernfalls werden von uns keine Kosten
übernommen. Kosten welche durch nicht termingerechte Übernahme bzw. Anlieferung
anfallen, müssen an Sie weiterberechnet werden. Auf verkehrssichere Beladung
des Fahrzeuges ist zu achten (Ware mit Spanngurten, etc. sichern). Ihr LKW
muss, soweit nicht anderweitig vereinbart, einen sauberen Boden, sowie saubere
und dichte Plane haben. Bei Nichteinhaltung, speziell bei schadhaften Planen
kann der LKW nicht beladen werden. Die Lademittel (Euro-Paletten, Gitterboxen,
Düsseldorfer-Paletten) sind SOFORT ZU TAUSCHEN, oder innerhalb 3 Wochen frachtfrei
an die Ladestelle zu retournieren. Die Original Lademittel-Scheine geben Sie
bitte Ihrer Frachtrechnung mit, ansonsten werden wir Ihnen diese berechnen (EUR
16,00 pro Euro-Palette, EUR 100,00 pro Gitterbox, EUR 10,00 pro
Düsseldorfer-Palette). Paletten, die an den Entladestellen
nicht getauscht werden, gehen zu Ihren Lasten. Gültige
Güterschadenversicherung, mindestens in Höhe der gesetzl. Höchsthaftung gemäß
HGB, ist durch Sie gedeckt. Evtl. Differenzen bei der Warenannahme
(Annahmeverweigerungen, Beschädigungen etc.) sind SOFORT ZU MELDEN, noch bevor
der LKW die Entladestelle verlässt. Alle Wartezeiten
zur Be- und Entladung sind im Frachtpreis enthalten.
Abrechnung kann nur mit quittiertem KVO/CMR-Frachtbrief sowie den an der
Ladestelle übernommenem Lieferschein erfolgen. Zahlungsziel: 30 Tage nach
Rechnungseingang. Der Frachtpreis versteht sich inkl. Dieselölzuschlag, Maut,
Terminzuschlag, etc.! Ihre Rechnung kann nur unter Angabe unserer
Auftragsnummer bearbeitet werden. Die Abtretung von Frachtforderungen ist nur
mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig und uns gegenüber wirksam.
Gegenseitige Forderungen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, können ohne
weiteres gegeneinander verrechnet und in ein wechselseitiges Kontokorrent
aufgenommen werden.
Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im
gewerblichen Güterkraftverkehr (GükBiLLBG) werden
zwischen der Stanke GmbH (Auftraggeber) und dem
jeweiligen Auftragsnehmer folgende Punkte bindend vereinbart:
1. Der Auftragnehmer versichert, über die für den Transport erforderlichen
Erlaubnisse und Berechtigungen nach Paragraph 3,6 GüKG n.F. (Erlaubnis, Eurolizens, Drittlandgenehmigung, CEMT-Genehmigung) zu
verfügen.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausländische Fahrer aus Drittstaaten
nur mit erforderlicher Arbeitsgenehmigung einzusetzen. Er verpflichtet sich
ferner, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrpersonal eine amtliche
Bescheinigung mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache
nach Paragraph 7b Abs. 1 Satz 2 GüKG n.F. besitzt und auf jeder Fahrt mitführt.
3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber alle mitzuführenden
Dokumente bei Kontrollen durch den Auftraggeber auf Verlangen zur Prüfung
auszuhändigen.
4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erteilung entsprechender genereller
Weisung an sein Personal.
5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Vorlagepflicht und die weiteren
vorstehenden bereits beschriebenen Pflichten in den Frachtvertrag mit
ausführenden Frachtführern aufzunehmen und nur solche Frachtführer einzusetzen,
die die Voraussetzung des Paragraph 7b GüKG n.F. zuverlässig erfüllt: der
Auftragnehmer verpflichtet sich zur Kontrolle der Einhaltung dieser
Vorschriften durch die ausführenden Frachtführer.
6. Evtl. Bußgelder, die aufgrund Fehlverhalten des Auftragnehmers (Punkt 1-3)
entstehen, sind allein durch diesen zu tragen.